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Die Gemeinde Neuhaus i.W. und ihre Gemeindemitglieder befinden sich im Rechtskreis
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insbesondere das HGB von 1897, das BGB von 1896 und das GVG von 1877, sowie
weitere Gesetze aus der Zeit von vor 1914 (keine Verordnungen, Anweisungen und
Empfehlungen der BRD-Verwaltung).
Die Freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG) wird ausdrücklich abgelehnt!
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