Gemeinde Neuhaus i.W.
Vision
Der   ‘Roman‘   Freies   Deutschland ,    mit   dem   Untertitel   „   nach einem   völkerrechtlichen   Friedensvertrag   zum   1.   Weltkrieg   - der   Beginn   des   Weltfriedens“,   befasst   sich   mit   den   folgend aufgeführten    Themen,    wie    diese    sich    künftig    gestalten könnten: Staatswesen,    Verfassung,    Deutscher    oder    Nichtdeutscher, Rechtssystem,       Sozialwesen       &       Familien,       Staatsbank, Wirtschaft,   Privatisierung,   Energie,   Schulwesen,   Ernährung &   Landwitschaft,   Gesundheitswesen,   Heimatschutz,   Europa und   schließt   mit   Visionen   ab.   Hier   eine   kleine   Leseprobe   aus dem Kapitel ‘Staatswesen‘:
Der    Volkswille    beginnt    in    den    Gemeinden    oder    Stadtteilen.    Sämtliche    wichtigen Entscheidungen,     die     das     Volk     im     Bundesstaat     betreffen,     würden     an     der     Basis entschieden.    Das    heißt,    daß    die    Gemeinde    fast    völlig    souverän    in    ihrem    Gebiet    die Entscheidungen   treffen   könnte,   wie   es   in   Preußen   bereits   üblich   war.   Entscheidungen, die   über   die   Gemeinde   hinausgehen,   würden   von   der   Basis   der   Gemeinden   her   und   in den     Gemeindebünden     (in     Preußen     Ämter     genannt)     im     jeweiligen     Bundesstaat gesammelt.    Der    Volkswille    schließlich    würde    dann    über    die    Gemeinden    abgestimmt werden.      Die      Angestellten,      die      sogenannte      Regierung,      hätte      keine      eigene Entscheidungskompetenz,   sondern   könnte   nur   den   Volkswillen   akzeptieren   und   diesen dann vertreten. Das bedeutet, daß alle wichtigen Entscheidungen vom Volke getroffen würden ! Eine     Gemeindeverwaltung     bestünde     aus     einem     Gemeindevorsteher     und     dem Gemeinderat.   Gleichzeitig   sollte,   je   nach   Größe   der   Gemeinde,   ein   Gremium   gebildet werden,   was   in   der   Anzahl   eine   überschaubare,   ungerade   Zahl   (7,   9,   11   oder   13)   an Persönlichkeiten    (die    sich    in    der    Vergangenheit    idealerweise    bedingungslos    für    das Gemeinwohl   ausgezeichnet   haben)   umfaßt.   Dieses   Gremium   hätte   die   Vollmacht,   die Mitglieder      der      Gemeindeverwaltungen,      auch      den      Gemeindevorsteher,      fristlos abzusetzen,   wenn   diese   gegen   den   Volkswillen   handeln   würden   oder   sich   nicht   an   den gesetzlichen Rahmen halten würden, den das Volk bestimmt hat. Hier das komplette Buch zum herunterladen .