Eine Staatsangehörigkeit ist von immenser Wichtigkeit. Das ist für den freien Mann
bzw. das freie Weib (natürliche Person) quasi das Bodenrecht wo man gerade drauf steht.
Wenn man jedoch staatenlos ist (juristische PERSON mit PERSONALausweis = heimatloser
Ausländer), dann hat man keine Rechte. Wer keine Rechte hat ist als Sklave zu betrachten.
Mit dem Besitz der richtigen Staatsangehörigkeitsurkunde nach RuStAG (1913) §4.1 und
der Willenserklärung Angehöriger eines Bundesstaates (im Rechtskreis von vor 1914) sein
zu wollen, begibt man sich zurück in die Staatlichkeit. Hierdurch genießt man wichtige
Staatsrechte:
1. Es gilt das internationale Deutsche Recht aus der Zeit von vor 1914, wie das HGB von
1897, das BGB von 1896 usw.
2. Es gelten internationale Verträge, die von der ‘BRD‘ ratifiziert wurden:
a) das Protokoll Nr. 4 des Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechte.
b) die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom
4.11.1950
c) der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.12.1966
d) das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder
erniedrigende Behandlungen oder Strafe vom 10.12.1984 .
Staatsangehörigkeit
‘BRD-Scheinbehörden‘ weigern sich mittlerweile jedoch massiv dagegen den Antrag zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
(Staatsangehörigkeitsausweis) anzunehmen. Die ‘BRD‘ will offensichtlich nicht, daß aufgewachte Bürger sich aus der Sklaverei befreien wollen.
Mündige Bürger, die anfangen das System zu hinterfragen, werden diffamiert und teilweise schon verfolgt, was sich mittlerweile wie eine
Hetzkampagne darstellt. Diese Zeiten hatten wir schon einmal. Interessant ist auch die Stellungnahme einer Landrätin zum
Staatsangehörigkeitsausweis. Ein weiteres interessantes Fundstück ist die Anfrage einer Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
(Drucksache 16/1886 vom 4. April 2017). Hierin heißt es unter der Beantwortung Nr. 3 der Fragen zum Staatsangehörigkeitsausweis
ausdrücklich, Zitat:
„Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen
Angelegenheiten, für die es rechtserheblich ist, verbindlich festgestellt wird (§ 30 StAG). Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein
Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit
besitzt.“
Hinweise und Tipps bei der Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises
Die Antragsformulare zur Staatsangehörigkeit können beim Bundesverwaltungsamt (BVA in Köln) heruntergeladen werden. Mittlerweile gibt es
dazu umfangreiche Ausfüllhilfen. Wie bereits im Absatz vorher erwähnt erschwert die BRD die Beantragung. Auf vielen Ausländerbehörden der
BRD-Landkreise muß der Antragsteller ein berechtigtes Interesse seiner Beantragung (Gründe) darlegen. In diesem Zusammenhang könnte
man auf Internetseiten von „Deutschen“ Botschaften im Ausland fündig werden. Früher konnte man das alles auch auf den Seiten der Städte
erfahren. Die Zeit ist aber nach den Aufklärungswellen vorbei.
Sind alle Unterlagen gesammelt, dann empfiehlt es sich den Antrag persönlich beim Leiter der Ausländerbehörde abzugeben. Das eröffnet die
Möglichkeit etwaige Fragen und die Richtigkeit der Angaben im Antrag gleich zu klären. Eingereichte Unterlagen bestätigen lassen.
Eine weiterer wichtiger Aspekt ist seit einiger Zeit - in Abänderung der Vorgaben in unserem Souveräner Staat durch Friedensvertrag -
folgender:
Bei den Vorfahren vor 1918 gibt man den entsprechenen Gliedstaat des Deutschen Reiches an, also z.B. Königreich Preußen RuStAG 1913 § 4.1
Nach 1918 bis 2010 schreibt man immer: Deutschland RuStAG 1913 § 4.1
Die Antragsformulare mit einfachen Ausfüllhilfen können auf unserer Seite unter Download heruntergeladen werden.
Sehr wichtig: Wir sollten unsere Geschichte kennen ! Haben wir überhaupt eine Staatsangehörigkeit ?
Schauen wir zunächst auf unser “Ausländergesetz” (AuslG-VwV) vom 28. 04. 1965:
“1.2.1 Ausländer ist jede natürliche Person, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt noch als Flüchtling oder Vertriebener deutscher
Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme
gefunden hat (Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit) oder diesen Status durch Abstammung oder - bis 31. März 1953 - durch Eheschließung
erworben hat.”
“1.2.3.1 Deutsche, die zugleich eine oder mehrere fremde Staatsangehörigkeiten besitzen, sind keine Ausländer i.S.d. Ausländergesetzes (inländischer
Mehrstaater). Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die Klärung der Staatsangehörigkeitsbehörde. Bis zur Klärung ist er als Ausländer zu
behandeln. Beruft sich ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies gemäß § 70 Abs. 1 nachzuweisen (z. B. durch
Staatsangehörigkeits-
urkunde).”
Man könnte den Eindruck gewinnen, daß strategisches Denken seit über 100 Jahren nicht mehr zu den größten Tugenden der
Deutschen zählt. Sehen wir dazu die folgenden Ausführungen:
Der erste Weltkrieg war geplant. Die Fortsetzung des ersten Weltkrieges (der sogenannte zweite Weltkrieg) ist durch den Versailler Vertrag
zumindest exakt vorbereitet worden. Jetzt läuft die dritte Welle - der sogenannte Kalergi-Europa-Plan von 1923.
Die nächste Frage ist jetzt: Warum ist das seit 1919 möglich ?
Die Macher im Hintergrund halten sich an die Verträge! Sie halten sich an die Haager Landkriegsordnung von 1913 (HLKO) und die Genfer
Konventionen, die UNO Carter, die Menschenrechte und die EU-Verträge (Eurobürger).
Die Verträge gelten jedoch nur für Staatsangehörige !!! Nicht für Staatenlose !!!
Also nehmen sie uns die Staatsangehörigkeit. Das geschah bereits ab 1919 (es hieß nicht mehr Kgr. Preußen sondern Freistaat Preußen), 1934
/ 1935 durch das sogenannte Staatsangehörigkeitsgesetz / Reichsbürgergesetz und die BRD (StAG).
Man beachte: Länder bedeutet nicht Staat. Beispielsweise sind die sogenannten Freistaaten (wie Freistaat Preußen, Freistaat Bayern) nur
Länder ohne staatliche Legitimation.
Im RuStAG § 1 von 1913 steht:
"Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35)
besitzt."
Die Weimarer Republik und Hitler haben die Bundesstaatsangehörigkeit abgeschafft. Wir hatten damit nur noch die Reichsangehörigkeit.
Deshalb stand bis ca. 1990 in den Ausweisen: "Der Inhaber dieses Ausweises ist Deutscher“ (Deutscher ist ? Siehe RuStAG von 1913).
Danach wurde auch der Rest des Bezuges auf unsere Abstammung von der BRD zerstört (siehe dazu auch unser Buch, S.30ff).
Durch die Taten der Weimarer Republik und eines Herrn Hitler konnten damit, nach den Verträgen, die deutschen Söldner auf den
Rheinwiesen dem Tod preis gegeben werden. Die Städte konnten bombardiert werden. Dresden wurde möglich. Die Vertreibung wurde
möglich !
Ab 5.2.1934 wurde - durch das sogenannte “Gleichschaltungsgesetz” (unter der Diktatur durch Adolf Hitler) - die alleinige sogenannte
“Staatsangehörigkeit” namens “Deutsches Reich” eingeführt. Darin heißt es:
"Auf Grund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I. S. 75) wird Folgendes im § 1 verordnet:
(1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.*
(2) Es gibt nur noch eine deutsche „Staatsangehörigkeit" (Reichsangehörigkeit = Deutscher). "
Das sind juristische Kniffe. Aber für die Macher im Hintergrund geht es nunmal um Verträge (strategisch über mehr als 100 Jahre). Wenn die
Bevölkerung es nicht versteht, dann geht sie eben unter. Das ist den Machern egal. Ob 1 Million, 10 Millionen oder 100 Millionen - es ist
ihnen völlig egal.
* Die Verträge gelten nur für Staatsangehörige !!! Nicht für Staatenlose !!!
Am 15.07.1999 wurden unter der SPD-Regierung des Bundeskanzlers Gerhard Schröder alle BRD-Angehörigen zu Kolonieangehörigen:
"Deutscher ist, wer die [. . . ] unmittelbare Reichsangehörigkeit [. . . ] besitzt.“ * (siehe StAG).
Das Wort “unmittelbar” bedeutet Reichsangehörigkeit, während “mittelbar” die Angehörigkeit in einem Bundesstaat mit Bodenrecht meint.
Seit dem 21.08.2002 heißt es: "Deutscher ist, wer die [. . . ] unmittelbare /*Reichs */ angehörigkeit [. . . ] besitzt.“ *
Damit sind alle Bundesbürger ab diesem Zeitpunkt staatenlos. Bei der Notation “/* */” scheint es sich juristisch um eine Ausklammerung zu
handeln.
Am 08.10.2010 erfolgte der große Staatsstreich und die Reichsangehörigkeit (unmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit) wurde gänzlich
beseitigt. * Damit wurden alle Bundesbürger der Bundesrepublik Deutschland endgültig staatenlos! Der Bezug auf das letzte
Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahre 1913 (RuStAG) wurde endgültig beseitigt. Hierbei handelt es sich um die Vorbereitung auf die
Überführung in die sogenannte EU-Staatsbürgerschaft ohne echte Staatsangehörigkeit.
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Spätestens seit dem Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht vom 8. Dezember 2010 (BGBl 2010 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu
Bonn am 14. Dezember 2010, Artikel 2 Aufhebung des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (102-1) ist die
Staatsangehörigkeit für die Bundesbürger ganz abgeschafft.
„Das Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1,
veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864) geändert worden ist“
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8.12.2010 I 1864 „Die Bedeutung der Begriffe „Reichs- und Staatsangehörigkeit“ im Sinne dieses Gesetzes
hat sich geändert. An die Stelle der „Reichsangehörigkeit“ ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche
Staatsangehörigkeit getreten.
Die die „Reichsangehörigkeit vermittelnde Staatsangehörigkeit in den Bundesstaaten – seit der Weimarer Verfassung in den deutschen
Ländern – ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden.“ *
Damit ist bewiesen, daß die Staatsangehörigkeit (z.Bsp.) von Königreich Preußen seit der Weimarer Republik systematisch beseitigt worden ist.
Nunmehr ist die nächste strategische Überlegung von unserer Seite (wenn wir das alles wissen):
Wie können wir uns jetzt verhalten um die Situation für unsere Länder und für die Bevölkerung zu verbessern ?
Jetzt können wir die mögliche Lösung ansprechen:
Den Friedensvertrag zum WK I !!! [www.der-friedensvertrag.de]
Siehe auch: Eine geschichtliche Zusammenfassung
"Die Wahrheit hat weder Waffen nötig, um sich zu verteidigen, noch Gewalttätigkeit, um die Menschen zu zwingen, an
sie zu glauben. Sie hat nur zu erscheinen - und sobald ihr Licht die Wolken, die sie verbergen, verscheucht hat, ist ihr
Sieg gesichert.“
Friedrich der Große (König von Preußen, 1712 – 1786)